für Atem-, Sprech-, und Stimmtherapie
Grundlage der Atem-, Sprech- und Stimmtherapie ist das zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelte Konzept nach
Schlaffhorst-Andersen.
Es konzentriert sich auf eine ganzheitliche Behandlung der Patienten, auf die Wechselbeziehungen zwischen Atmung, Stimme, Sprache und Bewegung und ihre regenerative Auswirkungen auf Gesundheit und Allgemeinorganismus.
Das Konzept Schlaffhorst-Andersen zielt weiterhin darauf ab, nicht allein die Symptome und Ursachen der Stimm- und Atemstörungen zu therapieren, sondern auch die ganzkörperliche Balance durch die Wiederherstellung der physiologischen Dreiteiligkeit des Atemrhythmus zu ermöglichen.
Die Therapie schult darüber hinaus die Wahrnehmung für individuelle Atem-, Sprech- und Stimmfunktionen im Hinblick auf Belastungen im Berufs- und Privatleben; sie motiviert durch Information und Training zu einem sachgemäßen Umgang mit Atmung, Stimme und Bewegung; sie hält die Atem-, Sprech-, Stimm- und Bewegungsfunktionen auch bei alten Menschen aufrecht.
Verordnungen stellen Ärzte/Ärztinnen folgender Fachgebiete aus.
Weitere Verordnungen sind möglich über
Gesetzlich Versicherte:
Eigenanteil für Heilmittel in Höhe von 10 % und die Gebühr von 10 € pro Verordnung. Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr fallen keine Gebühren an.
Privat Versicherte:
Die Therapiekosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen.
Die Therapie findet regelmäßig ein- bis zweimal wöchentlich statt.
Eine Therapieeinheit beträgt je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.
Termine nach Vereinbarung